So funktioniert es!
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Trotz einigem Widerstand hat auch das Bundesland Bayern zum 1. August 2015 die neue Mietpreisbremse eingeführt – ein Gesetz, das den Mietanstieg dämpfen und Mieter vor gravierenden Mietsteigerungen schützen soll. Vermieter werden mit der Mietpreisbremse vor erhebliche Herausforderungen gestellt.
Statt wie bisher an der aktuellen Marktlage orientiert, darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch maximal zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen davon sind Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen. Darüber hinaus darf der Mietpreis des Vormieters weiterhin verlangt werden, selbst wenn er den gedeckelten Mietpreis überschritten hat.
Mit diesen und vielen weiteren Fragen müssen sich Vermieter seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse auseinandersetzen. Laien, denen die Zeit und das Fachwissen fehlt, um hier die richtigen Antworten zu finden, erhalten bei einem erfahrenen Immobilienmakler umfassende Beratung und individuelle Lösungsvorschläge.